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Herzlich Willkommen beim Kfz-Service & Abschleppdienst Gorzolla |
Unsere Werkstatt ist seit 1984 in Bellinghausen für Sie tätig. Mit unserem starken Service am Fahrzeug von A-Z sind Sie bei uns immer an der richtigen Stelle.
Wir bieten Ihnen nicht nur den normalen Ölwechsel oder eine Inspektion, sondern Service und Reparaturen jeglicher Art für alle Fabrikate. Ebenfalls auch Unfallinstandsetzung, Haupt- und Abgasuntersuchung, Computer-Diagnostik sowie Abschlepp- und Pannenservice. Zusätzlich können Sie bei uns auch Zubehör wie zum Beispiel Navigationssysteme, Autoradios oder Freisprecheinrichtungen kaufen und nachrüsten lassen.
Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse was Ihr Auto angeht. Auspuff, Bremsen und Reifen können wir flexible und kurzfristig organisieren und reparieren. Wir tauschen nicht nur defekte Teile aus, sondern wir reparieren nach den Regeln des Handwerks. Instandsetzung von Kühlern und Klimakompressoren sowie Dieseleinspritzpumpen ist bei uns möglich. Da Ersatzteile heut zu Tage immer teurer werden, lohnt es sich auch wieder etwas richtig reparieren zu lassen, denn tauschen kann jeder. Ebenfalls können wir seit kurzem auch Klimaanlagen in unserem Haus warten. Klimaanlagen sind in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. So wird der heiße Sommer erträglicher, gerade bei Urlaubsfahrten. Deswegen empfehlen wir Ihnen, kommen Sie vor Ihrem Urlaub noch ein mal zu uns und lassen Sie uns Ihre Anlage warten. Dabei wird das Kältemittel ausgetauscht und Ihr Lüftungssystem Desinfiziert.
Wenn Sie jetzt noch weitere Fragen haben oder vielleicht direkt einen Termin vereinbaren wollen, dann können Sie dies gleich hier auf der Internetseite machen oder uns einfach telefonisch kontaktieren.
Wir warten schon auf Sie. |
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Falschparker müssen Abschleppkosten zahlen! |
Am 05. Juni 2009 entschied der Bundesgerichtshof, dass Abschleppunternehmer berechtigt sind, Fahrzeuge, welche wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sind, solange zurück zu halten, bis die Abschleppkosten vollständig beglichen wurden.
Grundlage für dieses Urteil war das falsch Parken eines Fußballbegeisterten in Magdeburg. Dieser parkte nach einem Einkauf weiterhin auf dem Parkplatz eines Einkaufzentrums und ging ins gegenüberliegende Fußballstadiion. Ein Abschleppunternehmer wurde anschließend damit beauftragt das Fahrzeug abzuschleppen, da es den Kundenparkplatz widerrechtlich nutze aber nicht in dem Einkaufszentrum einkaufen war.
Der Fahrzeughalter sah sich unfair behandelt und ging bis zur höchsten Instanz dem Bundesgerichtshof. Dieser entschied jedoch gegen den Kläger und gab dem Beklagten recht. Auch wenn er nicht unmittelbar den Verkehr auf dem Parkplatz behindert habe, habe der Betreiber des Einkaufzentrums dennoch das Recht, das Fahrzeug abzuschleppen. Da durch dieses Vergehen Kosten entstehen, darf der Abschleppunternehmer das Fahrzeug solange als Pfand behalten, bis der Fahrzeughalter das Fahrzeug auslöst.
Recht bekam der Fahrzeughalter jedoch bei den Inkassokosten, welche der Abschleppunternehmer ihm zurückerstatten musste. Das
Urteil finden Sie auf der Internetseite des Bundesgerichthofes (www.bundesgerichtshof.de) oder Sie laden es direkt bei uns herunter. Da der Bundesgerichtshof jedoch noch nicht das Urteil selber als Druckversion zur Verfügung stellt, können wir Ihnen nur die Pressemitteilung anzeigen.
Urteil vom 5. Juni 2009 – V ZR 144/08
AG Magdeburg – 151 C 2968/07 – Entscheidung vom 31. Januar 2008
LG Magdeburg – 1 S 70/08 – Entscheidung vom 8. Juli 2008
Download der Pressemitteilung |
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